DIGITALRECHT
Vordenken, Mitdenken, Nachdenken.
Das ist es, wie wir arbeiten. Wir denken vom Ende her und verfolgen das Ziel, auch wenn es nicht immer einfach ist. Einfach kann jeder.
Nachhaltigkeit.
Wir wollen, dass unsere Arbeit Bestand hat, dass sie auch morgen noch Ihre Interessen optimal erfüllt. Eher geben wir keine Ruhe, mit wenig geben wir uns nicht zufrieden.
Expertise.
Wir schauen zurück auf Jahre der Erfahrung, die uns die Sicherheit der Routine gibt und es uns erlaubt, offen und neugierig auf neues zuzugehen.
Kommunikation.
Wir sind mehrsprachig, wir sprechen deutsch genauso wie englisch und französich und kroatisch. Wir mögen E-Mails und schätzen Telefonate.
Online und Offline.
Wir sind im Netz zu Hause und in der realen Welt, wir sind Digital Natives und kennen uns in beiden Welten aus, damit wir für Sie das Beste herausholen.
Leistungsorientierung.
Wir wissen, dass nichts von nichts kommt und dass es oft gilt, Ärmel hochzukrempeln. Wir sind dazu da, Ihre Interessen durchzusetzen.
DIGITALRECHT ist auf das Recht der Informationstechnologie sowie die damit verwandten Rechtsgebiete spezialisiert und bundesweit tätig. Durch die Verbindung von juristischer Expertise, technischem Verständnis, Branchenkenntnis und internationaler Erfahrung steht eine ganz auf die Bedürfnisse des Klienten zugeschnittene Beratung im Vordergrund.
Krunoslav S. Kopp hat Rechtswissenschaft und nebenbei Politikwissenschaft studiert. Nach dem Diplom im Fach Politikwissenschaft in Marburg / Lahn und dem 1. juristischen Staatsexamen in Tübingen absolvierte er das Referendariat in Düsseldorf und legte dort das 2. juristische Staatsexamen ab.
Nach seiner Tätigkeit als Referent eines Mitglieds des Europäischen Parlaments in Straßburg und Brüssel wechselte er in den Beruf des Rechtsanwalts und vertritt seither Unternehmen und Freiberufler hauptsächlich in Angelegenheiten des IT-Rechts, Medienrechts, Urheberrechts, Markenrechts und Wettbewerbsrechts.
Er berät zudem bei Unternehmensgründungen, vor allem in den Bereichen IT, eCommerce, Kommunikation, Werbung und Event. Darüber hinaus berät er Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche im Arbeitsrecht, insbesondere in Angelegenheiten der Arbeitnehmerüberlassung.
Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Schriftlich oder telefonisch, wie es Ihnen gefällt. Wir sind für Sie da.
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