Helfende Hände: Arbeitsverträge für die Eventbranche
Möglicherweise hatten Sie schon einmal Gelegenheit, dabei zuzusehen, wie eine Veranstaltung aufgebaut wird, ein Konzert, vielleicht sogar ein Open-Air-Festival, eine Theaterproduktion, eine Messe oder die Jahreshauptversammlung eines Großkonzerns. Hunderte meist junger Leute wuseln durch die Gegend, bauen auf, tragen Bühnen- und Tontechnik umher, klopfen und hämmern solange, bis wie von Wunderhand alles fertig ist und das Event beginnen kann: Aufbauhelfer, Stagehands, Stillhands, Climber, Scaffolder, Rigger, Grounder, Staplerfahrer, Hilfstechniker und Runner, das sind die gängigen Tätigkeitsbezeichnungen für all die helfenden Hände.
Abends, wenn die Veranstaltung begonnen hat, sieht die Sache nicht viel anders aus, nur dass die helfenden Hände nun überwiegend weibliche sind. Überall schwirren sie herum wie fleißige Bienen: Garderobendamen nehmen Jacken und Mäntel in Empfang, Infohostessen weisen dem Publikum den Weg, Servicehostessen reichen Häppchen, Kellnerinnen, Kellner und Barpersonal kümmern sich um die Getränke, alle sind hübsch gekleidet. Um Parkplatz und Security kümmert sich eine Crew robuster junger Herren.
Damit die Veranstaltung also möglichst rund über die Bühne gehen kann, ist eine Menge junger Leute nötig, denen zweierlei mehr oder weniger gemein ist: Sie arbeiten erstens für wenig Geld und zweitens allzu häufig jenseits sauberer Vertragsverhältnisse. Denn oft genug stellen Stagehands, Servicehostessen oder Securities für ihre Tätigkeit eine Rechnung und treten damit als Selbständige auf. Unabhängig aber von der Frage, ob die solchermaßen Selbständigen ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen und sich sozialversichern, ist das auf Selbständigkeit aufbauende Vertragskonstrukt eine rechtliche Katastrophe, die für etliche Agenturen in der Veranstaltungsbranche schon zum Boomerang geworden ist und daher schon einen gewissen kathartischen Effekt bewirkt hat. Warum? Klicken Sie auf „Weiterlesen“.